Alle Arbeitsunterlagen werden von MUBVideoDesign sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages soweit vereinbart, an den Kunden zurückgegeben.
7.2
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er das Recht zur Nutzung aller von ihm zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten und Medien besitzt und holt erforderlichenfalls die Genehmigung der Urheber bzw. der Berechtigten vorab ein.
7.3.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit MUBVideoDesign erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung von MUBVideoDesign
8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch MUBVideoDesign erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. MUBVideoDesign ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt MUBVideoDesign von Ansprüchen Dritter frei, wenn MUBVideoDesign auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurden.
Die Anmeldung solcher Bedenken durch MUBVideoDesign beim Kunden hat unverzüglich nach bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet MUBVideoDesign für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit MUBVideoDesign die Kosten hierfür der Kunde.
8.2.
MUBVideoDesign haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. MUBVideoDesign haftet auch nicht für die patent-, urheberund markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Videos, Musikstücke, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3.
MUBVideoDesign haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von MUBVideoDesign wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für MUBVideoDesign ergibt. Die Haftung von MUBVideoDesign für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von MUBVideoDesign nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von MUBVideoDesign verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an MUBVideoDesign gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10. Leistungen Dritter
10.1.
Von MUBVideoDesign eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der MUBVideoDesign. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von MUBVideoDesign eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von MUBVideoDesign weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der
Auftragserarbeitung auf Seiten von MUBVideoDesign angefertigt werden, verbleiben bei MUBVideoDesign. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. MUBVideoDesign schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt MUBVideoDesign nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet MUBVideoDesign dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist MUBVideoDesign nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet MUBVideoDesign nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen MUBVideoDesign entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein
außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der
Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und MUBVideoDesign geteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
15.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Röderaue.
15.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand/Gültigkeit Röderaue Juli 2019